AGB & Kundeninformation

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Berserker Cycles
(nachfolgend gültig für Vertrieb auf www.berserker-cycles.ch)  kurz BC
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1. Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, so-fern  die  Parteien  sie  ausdrücklich  oder  stillschweigend  anerkennen.  Änderungen  und  Neben-abreden sind nur wirksam, wenn sie von „BC“ schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten  die  übereinstimmenden  Punkte.  In  Bezug  auf  die  abweichenden  Bestandteile  der  AGB  wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
Diese  AGB  gelten  auf  unbestimmte  Zeit,  solange  sie  nicht  von  den  Parteien  in  schriftlicher  Vereinbarung geändert wurden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kauf-vertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten,  so  bleibt  die  Rechtswirksamkeit  der  übrigen  Bestimmungen  hiervon  unberührt  (salvatorische  Klausel).  Anstelle  der  unwirksamen  Bestimmungen  gilt  eine  wirksame  Bestim-mung  als  von  Anfang  an  vereinbart,  die  der  von  den  Parteien  gewollten  wirtschaftlich  am  nächsten kommt.
Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.
Berserker Cycles Dominik Singer/ berserker-cycles.ch/ Im Böhler8 9033 Untereggen/+41 71 860 01 33

2.  Angebote    
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt. Offerten,  die  schriftlich,  telefonisch,  in  persönlichem  Gespräch,  per  Fax  oder  per  E-Mail  ge-macht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Eine Offerte ist drei Monate lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wur-de. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster werden Eigentum des Käufers.
Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
Eine  Offerte  wird  angenommen,  indem  der  Käufer dies  schriftlich,  telefonisch,  per  Fax,    E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung.
Wünscht  der  Käufer  Änderungen  gegenüber  der  Auftragsbestätigung,  teilt  ihm  der  Verkäufer  innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Er-bringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

3. Termine 
Der  Verkäufer  verpflichtet  sich,  dem  Käufer  die  vereinbarten  Produkte  an  den  oder  kurz  vor  den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Käufer sich ver-pflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens  des  Verkäufers  liegen,  wie  Naturereignisse,  Mobilmachung,  Krieg,  Aufruhr,  Epidemien,  Unfälle  und  Krankheit,  erhebliche  Betriebsstörungen,  Arbeitskonflikte,  verspätete  oder  fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen kann der Käufer
I. auf weitere Lieferungen verzichten (was er dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen hat);
II. Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist (was unverzüglich vereinbart werden muss);
III.dem Verkäufer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen (erfüllt der Verkäufer  bis  zum  Ablauf  dieser  Nachfrist  nicht,  darf  der  Käufer,  sofern  er  es  sofort  erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten). Der  Verkäufer  muss  den  Käufer  so  rasch  wie  möglich  über  Verzögerungen  informieren.  All-fälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

4.  Vertragserfüllung      
Für  Umfang  und  Ausführung  der  Lieferung  ist  die  Auftragsbestätigung  massgebend.  Der  Ver-käufer liefert die Produkte in der bestellten Ausführung. Soweit  kein  besonderer  Erfüllungsort  von  den  Parteien  verabredet  ist  oder  aus  der  Natur  des  Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Produkte selbst zu prüfen  und  allfällige  Mängel  schriftlich  anzuzeigen.  Unterlässt  der  Käufer  die  Anzeige  innerhalb  von  zwei  Wochen  nach  der  Lieferung,  gelten  die  Produkte  in  allen  Funktionen  als  mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehrwertsteuer  hinzugerechnet.  Betreffend  Kostenübertragung  werden  die  Lieferkonditionen  mit  eindeutig festgelegt.
Der  Käufer  ist  verpflichtet,  innerhalb  der  vereinbarten  Zahlungsfrist  von  30  Tagen  netto  ohne  Abzug zu bezahlen bei Vorkasse und  Direkt ohne Abzug bei Paypal,   Kreditkarte, Barzahlung . Dasselbe gilt für Dienstleistungsaufwendungen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt,
I.sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen;
II.und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Sind  Sicherheitsleistungen  oder  Zahlungen  auch  bei  Ablauf  einer  angemessenen  Nachfrist  noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.
Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schaden-ersatz zu verlangen. Der  Käufer  darf  mit  Gegenansprüchen  an  den  Verkäufer  verrechnen,  sofern  diese  fällig  sind  oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.
Hält  der  Käufer  die  Zahlungstermine  nicht  ein,  hat  er  vom  Zeitpunkt  der  Fälligkeit  an  einen  Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt.
Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Mahnung erhoben.

6.Gewährleistung   
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Bei  Mängeln  an  den  gelieferten  Waren  kann  der  Käufer  Wandelung  oder  Minderung  oder  Waren derselben Gattung als Ersatz verlangen. Es gelten die Bestimmungen des OR.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Verkäufer nicht zu  vertreten  hat,  wie  natürliche  Abnützung, höhere  Gewalt,  unsachgemässe  Behandlung,  Eingriffe  des  Käufers  oder  Dritter,  übermässige  Beanspruchung,  ungeeignete  Betriebsmittel  oder extreme Umgebungseinflüsse. Wenn  der  Käufer  die  Produkte  weiterverkauft,  ist  er  verantwortlich  für  die  Einhaltung  von  in-  und  ausländischen  Exportvorschriften.  Verändert  der  Käufer  die  weiterverkauften  Produkte,  ist  er  für  die  daraus  entstehenden  Schäden  gegenüber  dem  Verkäufer,  dem  Käufer  oder  Dritten  haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

7. Informationspflicht 
Die  Parteien  machen  sich  gegenseitig  und  rechtzeitig  auf  besondere  technische  Voraussetzungen  sowie  auf  die  gesetzlichen,  behördlichen  und  anderen  Vorschriften  am  Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung  sind.  Weiter  informieren  sich  die  Parteien  rechtzeitig  über  Hindernisse,  welche  die  vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

8.  Schlussbestimmungen 
Gerichtsstand ist am Sitz von BC. Doch BC  darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
September 2015 /Berserker Cycles Dominik Singer/ berserker-cycles.ch/ Im Böhler8 9033 Untereggen